Impressum

Organisation und Gremien

Organe

Vorstand und Mitgliederversammlung.

Vorstand

  • 1. Vorsitz, stellv. Vorsitz, Schatzmeister, ggf. bis zu 4 Beisitzer
  • Ehrenamtlich, Wahl für 2 Jahre
  • Vertretung nach außen: jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt
  • Geschäftsordnung möglich (vom Vorstand), Genehmigung durch Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung

  • Mindestens 1× jährlich, schriftliche Einladung mit Tagesordnung, Frist 4 Wochen
  • Außerordentliche Versammlung möglich/erforderlich unter bestimmten Voraussetzungen
  • Beschlussfähigkeit unabhängig von Zahl der Anwesenden
  • Mehrheiten: grundsätzlich einfache Mehrheit; Satzungsänderung 2/3, Auflösung 4/5

Kassenprüfung

Kassenprüfung wird für 2 Jahre gewählt; prüft Belege, Verbuchung und satzungs-/steuer-konforme Mittelverwendung und berichtet an die Mitgliederversammlung.

Transparenz und Finanzen

Vereinsämter & Vergütung

  • Grundsätzlich ehrenamtlich. Bei Bedarf können Ämter entgeltlich oder mit pauschalierter Aufwandsentschädigung ausgeübt werden (Beschluss Mitgliederversammlung).
  • Der Vorstand kann Aufträge an Dritte gegen angemessene Vergütung vergeben
  • Aufwendungsersatz nach § 670 BGB möglich (mit Belegen, Frist 3 Monate)
  • Details regelt eine Finanzordnung (durch Mitgliederversammlung).

Vermögensbindung

Bei Auflösung/Aufhebung oder Wegfall des Zwecks fällt das Vermögen an die Landeshauptstadt München zur gemeinnützigen Verwendung gemäß §2.