Impressum
Organisation und Gremien
Organe
Vorstand und Mitgliederversammlung.
Vorstand
- •1. Vorsitz, stellv. Vorsitz, Schatzmeister, ggf. bis zu 4 Beisitzer
- •Ehrenamtlich, Wahl für 2 Jahre
- •Vertretung nach außen: jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt
- •Geschäftsordnung möglich (vom Vorstand), Genehmigung durch Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung
- •Mindestens 1× jährlich, schriftliche Einladung mit Tagesordnung, Frist 4 Wochen
- •Außerordentliche Versammlung möglich/erforderlich unter bestimmten Voraussetzungen
- •Beschlussfähigkeit unabhängig von Zahl der Anwesenden
- •Mehrheiten: grundsätzlich einfache Mehrheit; Satzungsänderung 2/3, Auflösung 4/5
Kassenprüfung
Kassenprüfung wird für 2 Jahre gewählt; prüft Belege, Verbuchung und satzungs-/steuer-konforme Mittelverwendung und berichtet an die Mitgliederversammlung.
Transparenz und Finanzen
Vereinsämter & Vergütung
- •Grundsätzlich ehrenamtlich. Bei Bedarf können Ämter entgeltlich oder mit pauschalierter Aufwandsentschädigung ausgeübt werden (Beschluss Mitgliederversammlung).
- •Der Vorstand kann Aufträge an Dritte gegen angemessene Vergütung vergeben
- •Aufwendungsersatz nach § 670 BGB möglich (mit Belegen, Frist 3 Monate)
- •Details regelt eine Finanzordnung (durch Mitgliederversammlung).
Vermögensbindung
Bei Auflösung/Aufhebung oder Wegfall des Zwecks fällt das Vermögen an die Landeshauptstadt München zur gemeinnützigen Verwendung gemäß §2.